Edle zur See
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Die Edlen zur See sind eine lose Organisation aus weidtländischen Kaperfahrern, in Weidtland als sogenannte Privateers bezeichnet. Sie wurden durch Königin Elsbeth I. von Großalbion zur Zeit der Begründung des Vereinigten Königreichs Großalbion 1333 AD ins Leben gerufen. Sie bestehen mit einigen Einschränkungen bis heute.
Beschreibung
Als Königin Elsbeth I. den Thron von Großalbion nicht nur bestieg, sondern ihn auch schuf, wirkte ein unheimlicher gesellschaftlicher Druck auf sie. Aus allen drei Teilnationen des Königreichs, Éireann, Kaledon und Weidtland, wurden lautstarke Forderungen nach mehr Einfluss in nahezu allen Teilbereichen gegenüber der Krone geäußert. Gleichzeitig wollte sie die Seegrenzen und Handelsrouten ihres nunmehr deutlich größeren Landes absichern. Für eine staatliche Flotte stand jedoch nicht annähernd genug Geld zur Verfügung. Elsbeth verkündete daher, dass jeder, der offiziell unter der Flagge Großalbions segelt würde fortan zu den Edlen zur See gehöre. Jedem Kapitän wurde dieser Ehrentitel nach Eintragung in einem offiziell Register und Aushändigung eines Kaperbriefes übertragen.
Der Kaperbrief ermächtigte die Edlen zur See zur Kontrolle, Übernahme und Besatzung eines jeden Schiffes, das in die albionischen Hoheitsgewässer eindrang und nicht selbst unter dessen Flagge fuhr. Den Edlen zur See wurde dabei auferlegt möglichst nicht gegen Schiffe anderer Nationen vorzugehen, sofern diese einem redlichen Zweck (vor allem des Handels) nachgingen. Gleichzeitig verpflichteten sie sich aber jederzeit als militärische Streitmacht ihrer Königin auf dem Meer eingesetzt werden zu können. Als Belohnung für ihre Taten wurde ihnen ein Anteil des erbeuteten Schatzes offiziell zugesprochen.
„Mithilfe der Authorität Ihrer Majestät, Königin Elsbeth I. von Großalbion, möge dem Kapitän Stanwally Meskill und seinem Schiff Pudro hiermit das Recht verliehen sein die albionischen Hoheitsgewässer für die Krone z u beschützen.
Das Schiff ist befugt fremdländische Schiffe jederzeit und ohne Begründung zu kontrollieren. Bei Verstößen gegen das Recht Großalbions oder seiner Nationen darf das Schiff und seine Besatzung sanktioniert, übernommen, besetzt, abgeschleppt oder versenkt werden. Die Schiffsbesitzer haben im Nachhinein ein Anhörungsrecht am königlichen Gerichtshofe. Kapitän Stanwally Meskill möge gerecht für Großalbion agieren. Er möge seine Kampfkraft im Kriegsfalle nach Ausruf dem Königreich zur Verfügung stellen. Er erhalte einen Anteil der beschlagnahmten Waren als Vergütung nach Zählung in den Häfen von Asmaeth, Molder, Ringen, Clifford, Brist und Mouray ausgehändigt. Für die Krone Großalbions, Marty Barnett Schreiber am Kaperamt“ |
Königin Elsbeth I. (Kaperbrief für Stanwally Meskill | 1) - Tasperin |
„Auszug aus dem albionischen Kaperbrief für Stanwally Meskill, 1333 AD“ |
Was erst als wirkungsvoller Einsatz maritimer Fahrzeuge begann, uferte sehr schnell in einen halbchaotischen Zustand aus. Viel zu viele Kapitäne ließen sich in das Register einschreiben und übten oft vollkommen ausufernde und unbegründete Kontrollen aus. Da die Schiffsführer anteilig ausbezahlt werden sollten, machten sich viele hanebüchene Hintergründe für die Beschlagnahmung ganzer Schiffsladungen (und Schiffe) zu Gebrauch. Elsbeth I. musste nach etwa zwei Jahren eine große Streichung ihrer Kaperbriefe veranlassen, um etwas Ordnung in die Edlen zur See zu bekommen. Viele der eher nebenberuflichen Kaperfahrer gingen mit einem ordentlichen Gewinn aus ihren Kontrollen hervor, obwohl sie nie wirklich eine Gegenleistung erbringen mussten oder für ein Fehlverhalten bestraft wurden. Das königliche Gericht wurde dagegen mit Beschwerden von Handelsgesellschaften und unabhängigen Kapitänen aus ganz Leändrien überflutet. Entschädigungszahlungen in nicht unwesentlicher Höhe wurden ausgezahlt, um den Schiffsverkehr wieder zu alter Stärke zu verhelfen.
Reorganisation
Ab 1336 AD begann das Kaperamt nach Anweisung ihrer Majestät eine großflächige Reorganisation der Edlen zur See vorzunehmen. Die Ausgabe neuer Kaperrechte und damit des Titels des Edlen zur See wurde größtenteils eingestellt, die vorhandenen Briefe behielten aber ihre Gültigkeit. Etwa fünfzig kampffähige Schiffsführer behielten ihre Titel und nahmen weiter die Aufgaben im Namen ihrer Königin vor, wie sie ihnen damals übertragen worden waren. Erstmalig wurden gewisse Kontrollgebiete eingezeichnet und so weniger befahrene Routen mit Ausgleichszahlungen vergütet.
Die Edlen zur See nehmen seither auf dem Meer vor allem Aufgaben der Seekontrolle wahr. Sie sind die inoffizielle Marine Elsbeths I. gewesen und waren auch auf vielen Bällen oder Empfängen an Land gerngesehene Gäste. Rund ein Dutzend von ihnen sollen zu erheblichen Wohlstand gelangt sein, weil sie Abgaben im Süden des Landes einforderten, wo die wichtigsten Handels- und Seerouten Weidtlands entlangliefen.
Mit dem Verschwinden Elsbeths I. von Großalbion im Großen Nebel von Éireann wandelte sich das Bild der Edlen zur See einmal mehr.
Nach dem Zerbrechen Großalbions
Mit dem Zerbrechen des Vereinigten Königreichs Großalbions und dem Verschwinden Elsbeths. I. 1351 AD gelangte der Adelsrat in Weidtland an die Macht. Dieser erklärte, dass alle Kaperbriefe der Edlen zur See mitsamt ihrer Aufgaben weiterhin Bestand haben und sie im Dienste Weidtlands weiter ihren Dienst zu versehen hatten. Rund ein Drittel der ca. fünfzig verbliebenen Privateers legte jedoch direkt das Amt nieder, besonders jene, die um Éireann oder Kaledon eingesetzt waren.
Den verbliebenen Edlen zur See wurde ihre Beuteberechtigung und auch die unter Elsbeth. I geleisteten Ersatzzahlungen für die schlechteren Seegebiete gestrichen. Sie sollten fortan aus reiner Liebe zum Land die Arbeit übernehmen, wodurch sie allesamt mit einer sofortigen Beendigung ihrer Kaperfahrten drohten. Der Adelsrat entschloss sich nach wenigen Wochen von seiner Entscheidung abzusehen und die Beuteberechtigung stehen zu lassen. Die Edlen zur See forderten aber den Wegfall der Kontrollen an den vorgesehenen Häfen als Gegenleistung für ihre weitere Treue. Auch dieser Forderung wurde nach kurzer Zeit stattgegeben. Sie können seither die von ihnen abzugebenden Beuteanteile an nahezu jedem weidtländischen Hafen abgeben ohne dabei Kontrollen durch die weltlichen Herren fürchten zu müssen.
Sowohl dem Adelsrat als auch allen anderen Beteiligten ist dabei jedoch unmissverständlich klar, dass vermutlich keiner der Edlen zur See seine Quote korrekt an das Königreich abtritt. Die Edlen zur See, als gesellschaftlicher Stand vorher noch akzeptiert und gern gesehen, sind daher mehr zu echten Kaperfahrern (oder Piraten) im staatlichen Auftrag) verkommen, die kaum mehr auf offizielle Veranstaltungen eingeladen werden. Sie werden mehr oder minder als notwendiges Übel, und doch irgendwie als effektive Seestreitmacht, betrachtet. Viele von ihnen sind noch immer zumindest ihrem Heimatland über so verpflichtet, dass sie Gefahren fern ihrer grünen Insel halten. Im Gegenzug nehmen sie sich dafür einen großen Teil der wirtschaftlichen Leistung für die eigene Tasche.
Eine effektive Kontrolle über die Edlen zur See hat der Adelsrat nicht. Vielmehr erscheinen die Adligen an der Macht etwas verzweifelt, wie mit den Edlen zur See in der heutigen Zeit umzugehen ist.
Bekannte Edle zur See
- Greeley Schattensegler Eldon
- Black Schlangenzunge Crompton
- Emma Hookhand Griffin
- Eleanor O'Mangan - weitbekannte éireannische Widerstandskämpferin und Feindin der Edlen zur See