Rechtskunde: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 3. April 2025, 20:48 Uhr
Die Rechtskunde ist eine Wissenschaft, die sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung gegenwärtiger und geschichtlicher juristischer Texte und sonstiger rechtlicher Quellen befasst. Sie dient in der Welt von Athalon überwiegend der Erstellung, dem Verständnis und der Anwendung gesetzlicher Grundlagen.
Die leändrischen Staaten pflegen ein untereinander wenig abgestimmtes jeweils eigenes Rechtssystem. Während in der Kaiserlichen Monarchie Tasperin viele kodifizierte Gesetzesbücher existieren, basiert die Rechtsprechung Sorridias auf einem einstudierten Gewohnheitsrecht unter Handhabe des Gottkönigs. Besonders straf- und zivilrechtliche Texte haben für viele Bürger Relevanz. So regeln sie nicht nur, welche Taten erlaubt oder verboten sind sondern auch welche Strafen für Verstöße anfallen.
Beispielhaft seien einige Gesetzestexte aufgezählt:
- Tasperiner Militär- und Wachrecht
- Bürgerliches Gesetzbuch Tasperins
- Tasperiner Kirchenrecht
- Codex Ars Magica
- Leandrium Leges Belli
Bekannter Rechtskundler
- Anwalt Dr. Arnwalt Anwalt - (Tasperiner Rechtsgelehrter)