Heilige Inquisition: Unterschied zwischen den Versionen

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Untrennbar mit dem [[Hl._Sôlerben|Solerben-Kult]] verbunden, enstand die Heilige Inquisition aus der [[Inquisition|Sorridianischen Inquisition]], beseelt von dem Willen, jedweden Verstoß gegen göttliches Recht (innerkirchliche Häresien, aber auch Zauberei) zur Anklage zu bringen, sowie Dämonenbündlerei und Einflüsterungen Skrettjahs zu bekämpfen.
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Die Heilige Inquisition stellt die Inquisitionstruppen des [[Solaner Orden|Orden]] des [[Hl. Sôlerben]] dar. Sie wird vom Großinquisitor geleitet und dient dem einzigen Zweck Verstöße gegen die [[Deyn Cador|deynistische]] Ordnung zu verfolgen, richten und zu sanktionieren. Die Inquisitoren arbeiten weitestgehend unabhängig ihre von der Ordensführung erhaltenen Aufträge ab. Hierbei sind sie in allen silvanisch-deynistischen Nationen ([[Kaiserliche Monarchie Tasperin|Tasperin]], [[Vereinigte Provinzen von Silventrum|Silventrum]], [[Königreich Weidtland|Weidtland]], [[Klanreich Kaledon|Kaledon]] und [[Erzbistum Kurmark|Kurmark]]) aktiv und kooperieren teilweise auch mit der [[Sorridianische Inquisition|Sorridianischen Inquisition]].
  
Da die Sorridianische Inquisition bis zu ihrer Auflösung in ihren Untersuchungen vor nichts und niemandem halt machte, weder vor Fürsten noch vor Angehörigen anderer Kirchen, unterstellt man den heutigen Inquisitoren häufig, dass sie die alten Kompetenzen vermissen. Nicht ganz zu Unrecht. Die Heilige Inquisition hat mittlerweile andere Maßstäbe, errichtet allerdings auch Scheiterhaufen oder wendet die peinliche Befragung (Folter) an, wo es für das Seelenheil Einzelner nötig scheint. Sie klagt an, führt Beweise für Verstöße gegen den Willen Deyn Cadors und richtet über die Verurteilten in dem Versuch, die Seelen der Missetäter zu retten – gegebenenfalls auch durch die reinigende Kraft des Feuers.
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==Geschichte==
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Untrennbar mit dem [[Solaner Orden]] verbunden, entstand die Heilige Inquisition aus der [[Inquisition|Sorridianischen Inquisition]] mit der Abspaltung der [[Silvanische Kirche|Silvanischen Kirche]] von der [[Sorridianische Kirche|Sorridianischen Kirche]] [[Chronologica|769 AD]]. Während der Solaner Orden stets in der Öffentlichkeit agiert und der Aufrechterhaltung der deynistischen Ordnung dient, zielt die Inquisition ausschließlich auf die Beseitigung von Magie und Ketzerei ab. Grundsatz der Inquisition ist daher seit jeher jedweden Verstoß gegen göttliches Recht (innerkirchliche Häresien, aber auch Zauberei) zur Anklage zu bringen sowie Dämonenbündlerei und Einflüsterungen [[Skrettjah|Skrettjahs]] zu bekämpfen.
  
Amtierender Großinquisitor ist Talbrick Ertus. Seine Inquisitoren betrachten selbst Herzöge und Fürsten mit Argwohn. In den wichtigen Städten [[Erzbistum_Kurmark|Kurmarks]] finden sich die sogenannten Inquisitionstürme, die der Landesherr nach kaiserlichem Ratschluss zu unterhalten verpflichtet ist. Abgesehen von den wenigen Laiendiener besteht die Heilige Inquisition mit Hauptsitz in [[Zandig]] aus 128 Ordentlichen Inquisitoren und 16 Geheimen Inquisitoren. Sie führt als Wappen die offizielle Heraldik des Solerbenkultes. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche versichern sich die Inquisitoren dem [[Solaner_Orden|Solanerorden]] oder (seltener) der [[Sonnengarde]].
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Während die Inquisitionstruppen nach ihrer Gründung relativ klein waren, wuchsen sie bis ca. 1100 AD langsam aber stetig an. Insgesamt machten die Inquisitoren dennoch nur einen sehr geringen Bruchteil der Solaner Ordenstruppen aus, der seitdem wieder verringert wurde. Mehrere Skandale innerhalb der Inquisitionstruppen über vorschnelle Urteile und Handlungen stießen in der Ordensführung sowie in der Bevölkerung auf Unbehagen und massive Gegenwehr. Infolgedessen ist die Auswahl der Inquisitoren heute strenger denn je zuvor. Ebenso wurden umfassende Handlungsanweisungen erlassen, die u.a. enthalten, dass die Vertreter der Inquisition zunächst als [[Solaner Orden|Solaner Ordensritter]] auftreten und das Wappen der Inquisition erst bei Urteilsvollzug zu zeigen ist.
  
Die Inquisition (Deceri: Untersuchung) ist kein staatlicher Ankläger, tritt aber in Kurmark und in einigen anderen Regionen Leändriens gelegentlich so auf. Das Vorgehen der Inquisition stützt sich auf drei Säulen: die Anzeige des Vergehens oder Verdachtes durch gläubige Anhänger der Silvanischen Kirche, die Anklage durch die Inquisition selbst aufgrund begründeten Verdachts gegenüber Rechtschaffenheit und Frömmigkeit des Verdächtigen sowie die Selbstanzeige vor der Inquisition durch Vollziehung der Häresie vor Zeugen oder durch Eigenaussage. Das bekannteste Werk, dass die Angehörigen der Heiligen Inquisition zur Entscheidungsfindung heranziehen, ist die Inquisitorische Halsgerichtsordnung mit ihrem berüchtigten Anhang, dem Hexenhammer. Vermutet der Inquisitor eine übermäßige Verstocktheit, tritt die peinliche Befragung (Folter) in Kraft, bei der der Tod des Gefolterten vermieden wird. ("Ohne Geständnis darf auf Athalon niemand gerichtet werden, der der Ketzerei oder Häresie schuldig ist.")
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==Aufbau==
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Amtierender Großinquisitor ist Talbrick Ertus. Als Verwalter der Inquisitoren vergibt er Aufträge und Prüfungen an seine nachgeordneten Ordensmitglieder, die daraufhin in die Winkel [[Leändrien|Leändriens]] ausziehen. In den wichtigen Städten [[Erzbistum_Kurmark|Kurmarks]] finden sich die sogenannten Inquisitionstürme, die der Landesherr nach kaiserlichem Ratschluss zu unterhalten verpflichtet ist. Abgesehen von den wenigen Laiendiener besteht die Heilige Inquisition mit Hauptsitz in [[Zandig]] aus wenigen Hundert Inquisitoren und rund einem Dutzend Hochinquisitoren. Sie führt als Wappen die offizielle Heraldik des Solerbenkultes. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche versichern sich die Inquisitoren der Hilfe ihres [[Solaner_Orden|Solaner Ordens]] oder (seltener) der [[Sonnengarde]].
  
Aus diesem Grund ist z.B. die Wasserprobe für Hexen offiziell verboten. Meist wird die Folter in den Kellern der Inquisitionstürmen durchgeführt. Es ist empfohlen, Schwangere bis zur Niederkunft nicht zu foltern und Kinder lieber umzuerziehen als hinzurichten. Ansonsten ist die Folter vor allem Teil der Strafe beziehungsweise Teil der Läuterung der Seele des Angeklagten. Im Falle von politisch motivierter oder durch persönliche Feindschaft angezettelter Anzeigen landet gelegentlich der Kläger selbst auf der Streckbank – viele Inquisitoren sind durchaus realistisch denkende Menschen mit einer hohen Menschenkenntnis. Freigesprochene erhalten selten eine Entschädigung, sondern werden formlos vom Gericht entlassen. Die Inquisition arbeitet hier und da auch mit anderen Organisationen zusammen, zum Beispiel dem [[Hl._Renbold|Renbold-Kult]] (bei Abarten der Nekromantie) oder dem [[Hl._Domenica|Domenica-Kult]] (bei Exorzismen).
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Formell sind die Inquisitoren Teil des Solaner Ordens, wenngleich sie in einer Art spezieller Einheit formiert sind. In gewissem Umfang im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung steht es ihnen an Solaner Ordensritter für ihre Sache einzubeziehen. Auch dies ist in den internen Richtlinien umfassend geregelt.  
  
Der Angeklagte kann auch in Abwesenheit verurteilt werden. Angehörige unterliegen heutzutage nicht mehr automatisch der Mitschuld. Ehen, Vater- oder Mutterschaft werden mit der Verurteilung nach weltlichem Recht nichtig, Nachkommen oft dem Solerbenkult zur Obhut übergeben. Ketzer werden gewöhnlich verbrannt, Häretiker gehängt und dann verbrannt, manche gevierteilt oder gesiedet etc. Die Hinrichtung erfolgt zu Abschreckungszwecken meist öffentlich, Ausnahme bilden wirklich schlimme Häretiker oder Schwarzmagier beziehungsweise Dämonologen, denen ein Schnellgericht oder hohe Sicherheitsvorkehrungen zuteil werden.
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Die Inquisition (Deceri: Untersuchung) ist kein staatlicher Ankläger, tritt aber in Kurmark und in einigen anderen Regionen Leändriens gelegentlich so auf. Das Vorgehen der Inquisition stützt sich auf drei Säulen.
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Erstens: Die Anzeige des Vergehens oder der Mitteilung eines Verdachtes durch gläubige Anhänger der [[Silvanische Kirche|Silvanischen Kirche]].
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Zweitens: Die Durchführung von Ermittlungen zur Überprüfung und Feststellung eines Vergehens.
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Drittens: Die Anklage durch die Inquisition aufgrund eines begründeten oder nachgewiesenen Verdachts gegenüber Rechtschaffenheit und Frömmigkeit des Verdächtigen sowie die Selbstanzeige vor der Inquisition durch Vollziehung der Häresie vor Zeugen oder durch Eigenaussage.
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Bei ihrer Urteilsfindung ziehen die Mitglieder der Heiligen Inquisition die Rechtsordnungen der jeweiligen Länder, die [[Heilige Schrift]], den [[Codex Ars Magica]] sowie die Inquisitorische Halsgerichtsordnung heran. Unter Beachtung des Codex Ars Magica und ihrer Halsgerichtsordnung ist ein Inquisitor oft schon bei geringen Verstößen in Bezug auf Magie gewillt die Todesstrafe zu vollstrecken. Selbst wenn das jeweilige Gesetzbuch dem Urteil entgegensteht, kommen die Ordensmitglieder in nahezu allen Fällen ungestraft mit ihren überzogenen Strafen davon. Die gesellschaftliche Abscheu vor Magiern und der vorauseilende Ruf der Inquisitoren lassen auch größte Kritiker meist schnell verstummen.
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Bei schwerwiegenden Verstößen führen die Inquisitoren Verschleppungen nach Kurmark durch. Die anderen [[Leändrien|leändrischen]] Staaten sind den Solanern für diesen Dienst oftmals sogar dankbar, da gefährliche Schwarzmagier und nach ihrer Auffassung zu verurteilende Straftäter fern ihres Landes gebracht werden.
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Häufig wird eine Folter in den Kellern der Inquisitionstürmen durchgeführt, um an wertvolle Informationen der Magier zu gelangen. Die umfassenden Richtlinien der Inquisition geben hierbei vor, Schwangere bis zur Niederkunft nicht zu foltern und Kinder lieber umzuerziehen als hinzurichten. Ansonsten ist die Folter vor allem Teil der Strafe beziehungsweise Teil der Läuterung der [[Himmelsreich#Seelenheil|Seele]] des Angeklagten. Im Falle von politisch motivierter oder durch persönliche Feindschaft angezettelter Anzeigen landet gelegentlich der Kläger selbst auf der Streckbank – viele Inquisitoren sind durchaus realistisch denkende Menschen mit einer hohen Menschenkenntnis. Freigesprochene erhalten selten eine Entschädigung, sondern werden formlos vom Gericht entlassen. Die Inquisition arbeitet hier und da auch mit anderen Organisationen zusammen, zum Beispiel dem [[Hl._Renbold|Renbold-Kult]] (bei Abarten der Nekromantie) oder dem [[Hl._Domenica|Domenica-Kult]] (bei Exorzismen). Unabhängig der nationalen Zerwürfnisse zwischen [[Kaiserliche Monarchie Tasperin|Tasperin]] und [[Königreich Sorridia|Sorridia]] kooperieren die Inquistionen oftmals enger zusammen, als ihre weltlichen Herren es sich wünschen.
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Angeklagte können auch in Abwesenheit verurteilt werden. Angehörige unterliegen heutzutage nicht mehr automatisch der Mitschuld. Ehen, Vater- oder Mutterschaft werden mit der Verurteilung nach weltlichem Recht nichtig, Nachkommen oft dem Solaner Orden oder den [[Schwestern der Barmherzigkeit]] zur Obhut übergeben. Ketzer werden gewöhnlich verbrannt, Häretiker gehängt und dann verbrannt, manche gevierteilt oder gesiedet. Die Hinrichtung erfolgt zu Abschreckungszwecken meist öffentlich, Ausnahmen bilden wirklich schlimme Häretiker oder Schwarzmagier beziehungsweise Dämonologen, denen ein Schnellgericht oder hohe Sicherheitsvorkehrungen zuteil werden. Die Inquisition scheut aufgrund ihres strikten Auftrags nicht vor Gewalt zurück; und besitzt deswegen einen vorauseilend schlechten Ruf in der Bevölkerung.
  
 
[[Kategorie:Orden]]
 
[[Kategorie:Orden]]

Aktuelle Version vom 16. Februar 2021, 22:03 Uhr

Das gefürchtete Symbol der Heiligen Inquisition.

Die Heilige Inquisition stellt die Inquisitionstruppen des Orden des Hl. Sôlerben dar. Sie wird vom Großinquisitor geleitet und dient dem einzigen Zweck Verstöße gegen die deynistische Ordnung zu verfolgen, richten und zu sanktionieren. Die Inquisitoren arbeiten weitestgehend unabhängig ihre von der Ordensführung erhaltenen Aufträge ab. Hierbei sind sie in allen silvanisch-deynistischen Nationen (Tasperin, Silventrum, Weidtland, Kaledon und Kurmark) aktiv und kooperieren teilweise auch mit der Sorridianischen Inquisition.

Geschichte

Untrennbar mit dem Solaner Orden verbunden, entstand die Heilige Inquisition aus der Sorridianischen Inquisition mit der Abspaltung der Silvanischen Kirche von der Sorridianischen Kirche 769 AD. Während der Solaner Orden stets in der Öffentlichkeit agiert und der Aufrechterhaltung der deynistischen Ordnung dient, zielt die Inquisition ausschließlich auf die Beseitigung von Magie und Ketzerei ab. Grundsatz der Inquisition ist daher seit jeher jedweden Verstoß gegen göttliches Recht (innerkirchliche Häresien, aber auch Zauberei) zur Anklage zu bringen sowie Dämonenbündlerei und Einflüsterungen Skrettjahs zu bekämpfen.

Während die Inquisitionstruppen nach ihrer Gründung relativ klein waren, wuchsen sie bis ca. 1100 AD langsam aber stetig an. Insgesamt machten die Inquisitoren dennoch nur einen sehr geringen Bruchteil der Solaner Ordenstruppen aus, der seitdem wieder verringert wurde. Mehrere Skandale innerhalb der Inquisitionstruppen über vorschnelle Urteile und Handlungen stießen in der Ordensführung sowie in der Bevölkerung auf Unbehagen und massive Gegenwehr. Infolgedessen ist die Auswahl der Inquisitoren heute strenger denn je zuvor. Ebenso wurden umfassende Handlungsanweisungen erlassen, die u.a. enthalten, dass die Vertreter der Inquisition zunächst als Solaner Ordensritter auftreten und das Wappen der Inquisition erst bei Urteilsvollzug zu zeigen ist.

Aufbau

Amtierender Großinquisitor ist Talbrick Ertus. Als Verwalter der Inquisitoren vergibt er Aufträge und Prüfungen an seine nachgeordneten Ordensmitglieder, die daraufhin in die Winkel Leändriens ausziehen. In den wichtigen Städten Kurmarks finden sich die sogenannten Inquisitionstürme, die der Landesherr nach kaiserlichem Ratschluss zu unterhalten verpflichtet ist. Abgesehen von den wenigen Laiendiener besteht die Heilige Inquisition mit Hauptsitz in Zandig aus wenigen Hundert Inquisitoren und rund einem Dutzend Hochinquisitoren. Sie führt als Wappen die offizielle Heraldik des Solerbenkultes. Zur Durchsetzung ihrer Ansprüche versichern sich die Inquisitoren der Hilfe ihres Solaner Ordens oder (seltener) der Sonnengarde.

Formell sind die Inquisitoren Teil des Solaner Ordens, wenngleich sie in einer Art spezieller Einheit formiert sind. In gewissem Umfang im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung steht es ihnen an Solaner Ordensritter für ihre Sache einzubeziehen. Auch dies ist in den internen Richtlinien umfassend geregelt.

Die Inquisition (Deceri: Untersuchung) ist kein staatlicher Ankläger, tritt aber in Kurmark und in einigen anderen Regionen Leändriens gelegentlich so auf. Das Vorgehen der Inquisition stützt sich auf drei Säulen. Erstens: Die Anzeige des Vergehens oder der Mitteilung eines Verdachtes durch gläubige Anhänger der Silvanischen Kirche. Zweitens: Die Durchführung von Ermittlungen zur Überprüfung und Feststellung eines Vergehens. Drittens: Die Anklage durch die Inquisition aufgrund eines begründeten oder nachgewiesenen Verdachts gegenüber Rechtschaffenheit und Frömmigkeit des Verdächtigen sowie die Selbstanzeige vor der Inquisition durch Vollziehung der Häresie vor Zeugen oder durch Eigenaussage.

Bei ihrer Urteilsfindung ziehen die Mitglieder der Heiligen Inquisition die Rechtsordnungen der jeweiligen Länder, die Heilige Schrift, den Codex Ars Magica sowie die Inquisitorische Halsgerichtsordnung heran. Unter Beachtung des Codex Ars Magica und ihrer Halsgerichtsordnung ist ein Inquisitor oft schon bei geringen Verstößen in Bezug auf Magie gewillt die Todesstrafe zu vollstrecken. Selbst wenn das jeweilige Gesetzbuch dem Urteil entgegensteht, kommen die Ordensmitglieder in nahezu allen Fällen ungestraft mit ihren überzogenen Strafen davon. Die gesellschaftliche Abscheu vor Magiern und der vorauseilende Ruf der Inquisitoren lassen auch größte Kritiker meist schnell verstummen.

Bei schwerwiegenden Verstößen führen die Inquisitoren Verschleppungen nach Kurmark durch. Die anderen leändrischen Staaten sind den Solanern für diesen Dienst oftmals sogar dankbar, da gefährliche Schwarzmagier und nach ihrer Auffassung zu verurteilende Straftäter fern ihres Landes gebracht werden. Häufig wird eine Folter in den Kellern der Inquisitionstürmen durchgeführt, um an wertvolle Informationen der Magier zu gelangen. Die umfassenden Richtlinien der Inquisition geben hierbei vor, Schwangere bis zur Niederkunft nicht zu foltern und Kinder lieber umzuerziehen als hinzurichten. Ansonsten ist die Folter vor allem Teil der Strafe beziehungsweise Teil der Läuterung der Seele des Angeklagten. Im Falle von politisch motivierter oder durch persönliche Feindschaft angezettelter Anzeigen landet gelegentlich der Kläger selbst auf der Streckbank – viele Inquisitoren sind durchaus realistisch denkende Menschen mit einer hohen Menschenkenntnis. Freigesprochene erhalten selten eine Entschädigung, sondern werden formlos vom Gericht entlassen. Die Inquisition arbeitet hier und da auch mit anderen Organisationen zusammen, zum Beispiel dem Renbold-Kult (bei Abarten der Nekromantie) oder dem Domenica-Kult (bei Exorzismen). Unabhängig der nationalen Zerwürfnisse zwischen Tasperin und Sorridia kooperieren die Inquistionen oftmals enger zusammen, als ihre weltlichen Herren es sich wünschen.

Angeklagte können auch in Abwesenheit verurteilt werden. Angehörige unterliegen heutzutage nicht mehr automatisch der Mitschuld. Ehen, Vater- oder Mutterschaft werden mit der Verurteilung nach weltlichem Recht nichtig, Nachkommen oft dem Solaner Orden oder den Schwestern der Barmherzigkeit zur Obhut übergeben. Ketzer werden gewöhnlich verbrannt, Häretiker gehängt und dann verbrannt, manche gevierteilt oder gesiedet. Die Hinrichtung erfolgt zu Abschreckungszwecken meist öffentlich, Ausnahmen bilden wirklich schlimme Häretiker oder Schwarzmagier beziehungsweise Dämonologen, denen ein Schnellgericht oder hohe Sicherheitsvorkehrungen zuteil werden. Die Inquisition scheut aufgrund ihres strikten Auftrags nicht vor Gewalt zurück; und besitzt deswegen einen vorauseilend schlechten Ruf in der Bevölkerung.