Dekanat

Aus Athalon
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Blanko-Wappen eines Dekanats.

Ein Dekanat ist in der Silvanischen Kirchenstruktur ein Verwaltungsorgan, bestehend aus mehreren Dekanen. Sie werden überwiegend in größeren Bistümern geschaffen, um diverse Verwaltungsprozesse zu vereinfachen. Dekanate nehmen in dieser Hinsicht Aufgaben der mittleren Verwaltungsstufe wahr.

Struktur

Die Gründung eines Dekanats obliegt dem Bischof des zuständigen Bistums. Eben jenes Bistum hat zudem die volle Aufsichtsgewalt über das Dekanat. Dem Dekanat steht ein Erzdekan vor, welcher alle erdenklichen Befugnisse innerhalb des Dekanats innehat. Viele Menschen sagen, dass ein Dekanat das Bindeglied zwischen weltlicher und geistlicher Politik darstellen soll.

Ernennung und Absetzung

Ein Dekan kann jederzeit vom Erzdekan ernannt werden, Vorraussetzung ist, dass der Dekananwärter seine Priesterweihe erhalten hat. Zudem müssen Anwärter innerhalb der Kirche einen Einwandfreien Leumund aufweisen können.

Der Erzdekan wird vom Bischof ernannt. Vorraussetzung ist auch hier, dass der Anwärter seine Priesterweihe erhalten hat und einen einwandfreien Leumund besitzt. Zudem muss der Bischof sich die Zustimmung eines jeden Vorsteher einer Gemeinde einholen, welche unter dem Einfluss des neuen Erzdekans stehen würde.

Die Ernennung eines Dekans gilt grundsätzlich für ein gesamtes Leben. Eine Absetzung eines (Erz-)Dekans ist nur dann möglich, wenn von den restlichen Dekanen einstimmig entschieden wird und der Bischof sein Einverständnis abgibt.

Aufgaben und Befugnisse

Dekanate nehmen folgende Aufgaben wahr:

  • Kontrolle der unterstehenden Gemeinden und Klerikalen, insbesondere im Bezug auf Amtsführung, Förderung der Zusammenarbeit
  • Sorge tragen, dass Gottesdienste gemäß den Silvanischen Traditionen gefeiert werden
  • Kontrolle der Geschäftsbücher (Vermögens- und Gebäudeverwaltung)
  • Priester in einen höheren Stand erheben


Die Befugnisse eines Dekanats sind jedoch recht beschnitten.

  • da eine Priesterweihe auf Lebenszeit besteht, kann ein Dekanat einen Priester nur auffordern das Exil anzutreten, nachdem dies einstimmig vom Dekanat und Bischof abgesegnet wurde.
  • Die Ernennung neuer Gemeindeoberhäupter kann nach eindeutiger Abstimmung der Dekane erfolgen.
  • Die Gründung einer neuen Gemeinde obliegt der Genehmigung eines Dekanats

Bekannte Dekanate