Bistum

Aus Athalon
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Blanko-Wappen eines Bistums.

Ein Bistum ist sowohl in der Silvanischen, als auch in der Sorridianischen Kirche ein territorialer Verwaltungsbezirk. Ein Bistum beschreibt jenes Gebiet, in dem der Bischof die Jurisdiktionsgewalt über die unterstehenden Gemeinden und Verwaltungsorgane innehat.

Silvanische Kirche

Errichtung

Die Gründung, Aufhebung und Grundsatzänderung eines Bistums ist alleinig einem Tribunal aus hohen Kirchenvertretern (bereits bestehenden (Erz)Bischöfen, (Erz)Dekanten etc) vorbehalten. Eben jene "Konferenz" hat abzuwägen, welche Vor- und welche Nachteile die Änderung in der Kirchenstruktur hätte. Nachdem mit einfacher Mehrheit für ein derartiges Unterfangen abgestimmt wurde, ist der Hof des Kaisers über die Änderung zu informieren.

Gliederung

Ein Bistum ist grundsätzlich Schirmherr über jede einzelne Gemeinde, welche in ihrem Territorium ihren Sitz hat. Ist das Bistum besonders groß oder zählt besonders viele Gläubige, wird oft ein Dekanat ins Leben gerufen, an welches diverse Aufgaben seitens des Bistums abgetreten werden können.

Leitung & Befugnisse

Der Vorsteher eines Bistums ist der Bischof. Eben jener hat die volle Jurisdiktionsgewalt inne und trägt im Zweifelsfall auch die Verantwortung der Taten seiner Gemeinden und ggf. Dekanaten. Der Bischof hat zudem die volle Weihegewalt inne, hat also als einziger das Recht, Personen in den Priesterstand zu erheben. Der Bischof kann das Recht der Priesterweihe jedoch auch an andere Personen übertragen, was ein gängiges Mittel ist.

Der Stellvertreter eines Bischofs ist der Bischofsvikar, welcher an sich alle Befugnisse seines Amtes vom Bischof erhalten muss. Es obliegt daher ganz dem Bischof, welche Gewalten er an seinen Stellvertreter übergibt.

Stirbt der Bischof, folgt der Bischofsvikar in sein Amt. Dieser kann sich dann wieder einen Stellvertreter suchen, welcher jedoch vom Kirchenrat bestätigt werden muss.

Zusammenschluss von Bistümern

Nicht selten kommt es vor, dass sich mehrere Bistümer (insbesondere kleine Bistümer) zu einem Erzbistum zusammenschließen. Dieses Erzbistum hat dann wiederum die volle Jurisdiktionsgewalt über die unterstehenden Bistümer inne. Der Vorsteher eines Erzbistums ist der Erzbischof